Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die zuständige Handwerkskammer ist § 91 Absatz 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handwerkskammer ist § 91 Absatz 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer zu Leipzig. Für die öffentliche Bestellung muss ein allgemeines Bedürfnis vorliegen.
Zudem müssen die Voraussetzungen des § 2 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer erfüllt sein. Dies bedeutet insbesondere, dass der Bewerber in dem Sachgebiet
- über eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt,
- die fachliche Befähigung, also Qualifikation, hat,
- persönlich geeignet ist,
- seine besondere Sachkunde nachweist und
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt in der Regel zunächst ein persönliches Gespräch, der Besuch eines Grund- und Aufbauseminars zur Sachverständigentätigkeit mit Test und eine gesonderte Fachkundeüberprüfung.
Sollten Sie an einer Bestellung interessiert sein, so empfehlen wir Ihnen, uns Ihr Interesse an einer Sachverständigentätigkeit mitzuteilen. Ansprechpartner ist Markus Richter.