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Als Azubi ein Auslandspraktikum während oder nach der Ausbildung absolvieren

Ob als Bäcker nach Italien, Konditor nach Frankreich oder Elektroniker nach Irland - die Welt steht offen!

 

Vorteile als Azubi, denn durch ein Auslandspraktikum

  • erhöht man die Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft,
  • vertieft man seine Fremdsprachenkenntnisse,
  • erwirbt man fachliche und soziale Kompetenzen, durch die man seine Einsatzmöglichkeiten im Betrieb verbessert,
  • erlernt man neue Arbeitsmethoden und -techniken und bringt neue Ideen mit,
  • erweitert man seinen Horizont, gewinnt Selbstvertrauen und beweist, dass man mit neuen Herausforderungen zurechtkommt.

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Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Mobilitätsberatung und Auslandsbildung

Was ist wichtig? - Ein erster Überblick

Dauer

Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das zum Beispiel neun Monate. Sollte die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden, bleibt dies für die Maximaldauer ohne Belang. Die Zeit im Ausland kann im Block oder auch in einzelnen Abschnitten genutzt werden.

Hinweis: Wenn wirklich Interesse an einem Auslandsaufenthalt während Ihrer Berufsausbildungszeit besteht, ist die Empfehlung rechtzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb über den Wunsch zu sprechen. Da der Auszubildende und sein Betrieb beide Vertragspartner über die Berufsausbildung sind, können sich auch nur beide auf einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung einigen. Einen Rechtsanspruch auf eine Zeit im Ausland während der Ausbildung gibt es nicht. Gern unterstützt die Handwerkskammer bei den Bemühungen und in der Kommunikation mit deinem Betrieb.
 

Land

Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich - ob deutschsprachiges Ausland (Österreich, Schweiz usw.), Europa oder sogar Schwellen- und Entwicklungsländer. Oftmals ist die Entscheidung für ein Land jedoch abhängig von den Lerninhalten oder den zur Verfügung stehenden zusätzlichen Fördermitteln.
 

Finanzierung

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzuzahlen. Die Reise- und Unterbringungskosten braucht er hingegen nicht zu übernehmen. Diese Kosten muss der Teilnehmer in der Regel selbst tragen. Es gibt aber eine Vielzahl von Förderprogrammen - sogenannte Poolprojekte und weitere Partnerprogramme -, die diese Kosten zu einem großen Teil oder sogar komplett decken. Die Mobilitätsberatung vor Ort hilft gerne bei der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm.
 

Berufsschule

Für die Zeit des Auslandsaufenthalts musst man sich von der Berufsschule freistellen lassen (Vorlage Einverständniserklärung). Im Ausland musst keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, man ist aber dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten.
 

Berichtsheft und Europass

Auch während des Auslandsaufenthalts muss das Berichtsheft weitergeführt werden und von einem Ausbilder kontrolliert und unterschrieben werden. Um die im Ausland erworbenen Sprach- und interkulturellen Kompetenzen zu dokumentieren, sollte man den Europass (PDF) verwenden.
 

Versicherung

In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen im europäischen Ausland weiter. Dies muss gemeinsam mit einem Ausbilder mit Hilfe des Formulars A1 von der Krankenkasse bestätigt werden. Den hierfür notwendigen Antrag erhält man auf der Webseite des Bundesprogramms "Berufsbildung ohne Grenzen" und bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.

Für den außereuropäischen Raum muss, sofern kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland existiert, eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich. Eine vorherige Information bei dem Versicherungsträger ist ratsam. Empfehlenswert ist außerdem der Abschluss einer Zusatzversicherung wie zum Beispiel ein Auslandskrankenrücktransport.