Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen
Für Unternehmen aus Sachsen steht ein Zuschuss in Höhe von 50 bis 70 Prozent in Aussicht.
Maßnahmen werden mit bis zu 70 Prozent gefördert
Die neue sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) unterstützt sächsische Unternehmen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen.
Kurzüberblick zur Förderrichtlinie
Das Programm umfasst derzeit vier Module:
- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Stärkung der Anpassung an die Folgen es Klimawandels
- zukunftsfähige Energieversorgung
Für Handwerksbetriebe ist insbesondere das Modul 2 »Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen« interessant. Das Modul 2 fördert unter anderem:
- Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung,
- investive Komplexvorhaben in diesem Bereich,
- investive Modellvorhaben.
In Abhängigkeit der erzielten Energieeinsparung steht ein Zuschuss in Höhe von 50 bis 70 Prozent in Aussicht. Die Untergrenze für Zuwendungen beträgt 2.500 Euro. Die geförderten Maßnahmen müssen im Ergebnis eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens zehn Prozent erzielen.
Gefördert werden Ausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte, begleitende Energieberatungen, Sachverständigen-, Beratungs-, und Planungsleistungen. Um den Bürokratieaufwand zu senken, wendet das Förderprogramm ein vereinfachtes Verfahren zum Kostennachweis über Pauschalen (für zum Beispiel Personal- und Sachkosten) an.
Antragstellung und weitere Informationen