Hinweise zum Ablauf des Vermittlungsverfahrens zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber
Durch das Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer zu Leipzig kann den Konfliktparteien bei der außergerichtlichen Beilegung ihrer Streitigkeit schnell und kostenfrei weitergeholfen werden.
Durch das Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer zu Leipzig kann den Konfliktparteien bei der außergerichtlichen Beilegung ihrer Streitigkeit schnell und kostenfrei weitergeholfen werden. Diese Vermittlung unterscheidet sich von anderen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren wie zum Beispiel einem Schiedsverfahren oder einem Mediationsverfahren.
Voraussetzungen
- betroffener Betrieb ist Mitglied der Handwerkskammer zu Leipzig
- direktes Vertragsverhältnis zwischen Mitgliedsbetrieb und dem Antragsteller/Auftraggeber
- Einverständnis beider Parteien mit der Durchführung der Vermittlung
- schriftlicher Antrag (Muster auf Anfrage oder unter www.hwk-leipzig.de) mit Darstellung des Sachverhaltes unter Offenlegung aller wesentlichen Umstände; sofern möglich Unterbreitung eines Lösungsvorschlags
Verfahrensablauf
- Weiterleitung einer Kopie des Antrags nebst etwaiger Anlagen an den Antragsgegner
- Antragsgegner wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären, ob Vermittlungsbereitschaft besteht und für den Fall der Vermittlungsbereitschaft zum Sachverhalt Stellung zu nehmen
- bleibt die Anfrage zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens unbeantwortet, fragt Handwerkskammer erneut an und bittet mit Fristsetzung von einer Woche um eine Antwort
- Einstellung des Verfahrens durch die Handwerkskammer, wenn der Antragsgegner nicht reagiert oder ein Vermittlungsverfahren ablehnt
- bei Einverständnis beider Parteien: Vermittlung auf schriftlichem Weg
oder
- mündlicher Vermittlungstermin in der Handwerkskammer zu Leipzig
- eigene Kosten des Vermittlungsverfahrens beziehungsweise Vermittlungstermins tragen die Parteien selbst
- bei Einigung im Vermittlungstermin wird das Ergebnis protokolliert; das Ergebnisprotokoll ist nicht vollstreckbar